
CLP
Gesundheitsschutz, Umweltschutz, Sicherstellung des europäischen Binnenverkehrs von chemischen Stoffen und Gemischen, das sind die erklärten Ziele der CLP-Verordnung – bei GfM FESIL handeln wir konsequent danach!
Die CLP Verordnung EC No 1272/2010 ("Classification, Labeling and Packaging") ist eine europäische Verordnung, die das europäische System der Klassifikation, Etikettierung und Verpackung von Substanzen, Gemischen, Metallen und Ferrolegierungen durch das Globally Harmonized System (GHS) in Übereinstimmung bringt. Es komplementiert die Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of Chemicals (REACH) Verordnung (EC No 1907/2006) und ersetzt das Dangerous Substances Directive (67/548/EEC) und die Dangerous Preparations Directive (1999/45/EC).
Das GHS der Vereinten Nationen ist ein weltweit einheitliches System zur Einstufung von Chemikalien sowie deren Kennzeichnung auf Verpackungen und in Sicherheitsdatenblättern. Es führt, unter Berücksichtigung bereits bestehender EU Verordnungen, neue Klassifizierungskriterien, Gefahrensymbole (Piktogramme) und Beschriftungstexte mit entsprechenden Sicherheitshinweisen ein.
Die Verordnung, die seit dem 03.01.2011 in Kraft ist, fordert von den Firmen die ordnungsgemäße Kennzeichnung ihrer Waren, bevor diese in den Warenverkehr gebracht werden. Das Ziel ist der Schutz von Arbeitern, Verbrauchern und der Umwelt vor möglichen, gefährdenden Auswirkungen der entsprechenden Materialien. Die Verordnung übernimmt auch die Vorschriften der REACH Verordnung im Bezug auf die Notifikation von Klassifikationen, das Erstellen einer harmonisierten Klassifizierungsliste als auch das Erstellen von Klassifizierungs- und Etikettbeständen.
GfM FESIL hat die CLP Verordnung vollständig in ihr Tagesgeschäft aufgenommen.